Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Der Auftrag gilt, sofern im Vertrag keine anderen Angaben gemacht wurden, nur für eine Ausgabe bzw. ein Ereignis, ist rechtskräftig und kann weder zurückgenommen noch verkleinert werden. Die Vertreter und Erfüllungsgehilfen haben Abschluss-, jedoch keine Inkassovollmacht. Mündliche oder telefonische Abmachungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma Profekta gültig. Die Firma Profekta kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen die für die Firma Profekta geltenden Grundsätze verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn die religiöse oder politische Neutralität nicht eingehalten wird, der Inhalt sittenwidrig ist, bzw. Vermögensverfall oder Inliquidität des Auftraggebers droht. Die Firma Profekta kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen in Verzug ist, und auch nach erfolgter Mahnung bzw. Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Handelt es sich bei dem Auftrag um eine Anzeigenschaltung in einer Publikation, so ist der Rücktritt dem Auftraggeber spätestens nach beendetem Umbruch zu erklären. Falls die Firma Profekta der Zurückziehung eines Auftrages aus zwingenden Gründen zustimmt, ist sie berechtigt, dem Auftraggeber bis zu 50 % der Auftragssumme für die Bearbeitungskosten zu berechnen. Die Firma Profekta ist an den Auftrag nicht gebunden, wenn die Publikationen, der Druck oder die Werbeartikel oder die Folien Beklebungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheinen bzw. gefertigt werden können. Nebenwerbung Dritter (Mitbenutzung) bedürfen der Zustimmung des Verlages.

 

  1. Plazierung

Sofern es sich um eine Anzeigenschaltung handelt, kann die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der jeweiligen Ausgabe vertraglich nicht zugesichert werden. Die Firma Profekta muss sich Änderungen an den Anzeigenplatzierungen aus umbruchtechnischen Gründen vorbehalten. Wünsche der Kunden sollten berücksichtigt werden.

 

  1. Druck-/Fertigungsvorlagen, Entwürfe

Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung an die Firma Profekta, kann die Firma Profekta nach einem erneuten Anschreiben mit erneuter Fristsetzung von 10 Tagen und nochmaligem Hinweis auf die Folgen, selbst einen geeigneten Werbetext entwerfen. Der Preis hierfür beträgt soweit nicht anders vereinbart 23,- Euro zzgl. 19 % MwSt. je angefangene ½ Stunde. Kosten für herzustellende Entwürfe und Druckunterlagen sind nicht im Preis inbegriffen. Sie werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Preis hierfür beträgt soweit nicht anders vereinbart 23,- Euro zzgl. 19 % MwSt. je angefangene ½ Stunde.

  1. Zahlung

Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für jede Mahnung ein Kostenbetrag in Höhe von 15,00 Euro berechnet. Sollte die Rechnung nicht innerhalb der 30 Tage bezahlt sein, werden Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes berechnet. Verzug tritt ohne weitere Mahnung ein.

 

  1. Haftung

Für die Anzeige / Fertigungsvorlage ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber trägt hierfür die volle Haftung und stellt die Firma Profekta von allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen, sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Die Firma Profekta übernimmt keine Gewähr für den Inhalt und insbesondere auch für den Wahrheitsgehalt in der Anzeige, der anderen Druckerzeugnisse oder Folienbeschriftungen. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers wettbewerbs-, markenrechtliche oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus klären zu lassen. Zu vollem Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Firma Profekta nur verpflichtet, soweit der Firma Profekta, seinen Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das gleiche gilt für einen Schaden, der auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma Profekta nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende vertragswesentliche Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist die Haftung der Firma Profekta für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung der Firma Profekta zur Leistung von Schadensersatz. Für Fehler jeder Art aus mündlicher oder telefonischer Übermittlung übernimmt die Firma Profekta keine Haftung.

 

  1. Beanstandungen, Gewährleistung

Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen der Firma Profekta spätestens 30 Tage nach Erscheinen der Ausgabe, dem Erhalt des Druckerzeugnisses oder Werbeartikels oder der erfolgten Folienmontage, schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Werbung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Aufnahme zu verweigern. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist. Die Firma Profekta ist um sorgfältige Ausführung des Auftrages bemüht. Erscheint ein bestellter Auftrag versehentlich nicht, oder weicht er vom vereinbarten Text bzw. von der Gestaltung ab, so entfällt der Zahlungsanspruch in dem Maße, wie der Zweck der Anzeige ganz oder teilweise beeinträchtigt ist. Weitergehende Ansprüche, z. B. auf Neudruck oder Zurückhaltung der jeweiligen Ausgabe oder auf Einführung bzw. Versendung von Berichtigungsnachträgen können nicht geltend gemacht werden. Urheberrechtliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen den Auftraggeber nicht zu einem Preisnachlass. Geringfügige Abweichungen und Änderungen hinsichtlich Gestaltung, Größe, Farbe und Material bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen der Firma Profekta so rechtzeitig wie möglich anzuzeigen, so dass die drucktechnischen Ausführungen noch möglich sind. Entstehen hierbei Mehrkosten, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

  1. Lieferung und Lieferzeit

Lieferung und Versand erfolgen ab Sitz der Fa. Profekta auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind wir in der Wahl der Transportmittel und Transportwege frei. Liefertermine werden grundsätzlich nur als Circatermine bestätigt und sind dadurch auch nur als solche vereinbart, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines bestimmten Lieferdatums getroffen ist.

Die Bestätigung des Liefertermins erfolgt in der endgültigen Auftragsbestätigung, die ergeht, sobald wir im Besitz aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen. Stellt sich heraus, dass danach noch Unterlagen oder Erklärungen des Auftraggebers fehlen, so sind wir berechtigt, einen neuen Liefertermin festzusetzen. Gleiches gilt im Falle der Abänderung des Auftrages durch den Auftraggeber nach der endgültigen Auftragsbestätigung.

Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die weiteren Rechte des Auftraggebers bestimmen sich nach § 326 BGB. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zu Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, es sei  denn, dass uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit trifft.

Eine weitere Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern wir sie mit der im kaufmännischen Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt ausgewählt haben.

Die Frist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse eintreten, die von uns nicht beeinflußbar sind, z. B. Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Krieg oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung). Über derartige Hindernisse werden wir den Auftraggeber unterrichten.

Der Auftraggeber ist mit der Auslieferung der Ware und Rechnungsstellung bis zu 4 Wochen vor Termin einverstanden; Valutierung erfolgt keine. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, insbesondere Prüfung der Andrucke und Abgabe der Druckreif-Erklärung, so ist uns nach erfolgloser Fristsetzung von drei Tagen der Rücktritt vom Vertrag möglich.

Die Liefer- und Leistungsfrist ist eingehalten, wenn der Leistungsgegenstand bis zu ihrem Ablauf den Sitz der Fa. Profekta verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Auftraggeber die Anlieferung verzögert.

  1. Korrekturabzüge

Korrekturabzüge werden auf Wunsch oder wenn Firma Profekta die Anzeige oder die Vorlage selber gestalten muss, versandt. Kosten für aufwendige Änderungen nach dem Korrekturabzug trägt der Auftraggeber selbst. Geht der geänderte Korrekturabzug innerhalb der genannten Frist nicht ein, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Für erkennbare ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert die Firma Profekta Ersatz an. Trifft dieser innerhalb der jeweils genannten Frist nicht ein, gewährleistet er die Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

  1. Eigentumsvorbehalt, Eigentum, Urheberrecht

Bei dem Entwurf von Anzeigen, Logos, Werbetexten, Druckprodukten oder anderen werbetechnischen Maßnahmen verbleibt das Urheberrecht bei der Firma Profekta. Auf Verlangen kann dem Auftragnehmer die entworfene Werbemaßnahme entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die gelieferte Ware bleibt  so lange im Eigentum des Auftragnehmers, bis sie vollständig bezahlt ist.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Profekta. Gerichtsstand ist 31275 Lehrte. Dies gilt auch für Mahnverfahren, für Scheck- und Wechselklagen sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, oder die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Auftraggeber tritt jetzt bereits die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich, durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien, wirtschaftlich am nächsten kommt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

  1. Impressum

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.  Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz, Name und Anschrift des Auftraggebers, sowie alle, auf die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Daten gespeichert.